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Zusammenhängender Erholungsurlaub: Grenzen der betrieblichen Steuerung
In vielen mittelständischen Unternehmen hat sich eine ungeschriebene Regel etabliert: Mehr als zwei Wochen zusammenhängender Urlaub werden nicht genehmigt. Die Gründe liegen auf der Hand, knappe Personaldecken, hohe Auslastung, kleine Teams. Was betriebswirtschaftlich nachvollziehbar erscheint, steht jedoch auf einem rechtlich unsicheren Fundament. Das Thüringer Landesarbeitsgericht (LAG) hat in einem aktuellen Beschluss vom 2. März 2026 (Az. 4 Ta 15/26) klargestellt, dass pauschale Obergrenzen für zusammenhängende Urlaubszeiträume nicht mit dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) vereinbar sind, und zwar selbst dann nicht, wenn der Arbeitgeber auf personelle Engpässe verweist. Für Geschäftsführungen und Personalabteilungen im Mittelstand hat diese Entscheidung unmittelbare praktische Bedeutung.
Katharina Müller
Arbeitsvertrag überprüfen lassen — So sichern Sie Ihre Rechte im Job
Dr. Dirk Brust
Aufhebungsvertrag ablehnen: Was Sie unbedingt wissen sollten
Dr. Dirk Brust
Darf man während Krankheit gekündigt werden? — Ihre Rechte im Überblick
Dr. Dirk Brust
Fristlose Kündigung trotz Krankschreibung — Was Sie wissen müssen
Dr. Dirk Brust
Wie viel Abfindung steht mir zu? — Ein umfassender Leitfaden
Dr. Dirk Brust
Kündigungsschutzklage bei Betriebsschließung & Massenentlassung: Macht das Sinn?
Zuletzt hat in Aachen der Fall der Schließung des Werkes des Reifenherstellers Continental für Aufsehen gesorgt. Denn mit der Standortverlegung werden in Aachen massiv Arbeitsplätze abgebaut – es kommt zu sog. Massenentlassungen.
Dr. Dirk Brust, Dr. Jörg Wernery, Katharina Müller
Aufhebungsvertrag im Arbeitsrecht: faires Verhandeln & Anfechtung
Arbeitsverhältnisse können nicht nur durch Ausspruch einer Kündigung enden: auch ein Aufhebungsvertrag zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer kann ein Arbeitsverhältnis wirksam beenden.
Dr. Dirk Brust, Dr. Jörg Wernery, Katharina Müller
Ausschlussklauseln und Verfallsfristen im Arbeitsrecht bzw. Arbeitsvertrag
Zahlreiche Arbeitsverträge enthalten Verfallsfristen oder eine Ausschlussklausel, nach denen die Parteien alle gegenseitigen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis innerhalb einer bestimmten Frist in Textform geltend machen müssen. In der Regel betragen diese Fristen 3 Monate ab Fälligkeit des jeweiligen Anspruchs.
Dr. Jörg Wernery